Anlässlich der Weihnachtsfeier am 22.12.2011...
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gehen etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in jedem Fall vor. Abweichungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote - Angebotsunterlagen
Kostenvoranschläge und Angebote von HEFTER CLEANTECH (HCT) sind freibleibend. Unterlagen zu individuellen als auch zu Standardleistungen geben nur Annäherungsmaße an, soweit Maße nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet sind. HCT bleibt Eigentümer sämtlicher übergebener Unterlagen.
3. Auftragserteilung
Aufträge, auch soweit sie durch Dritte vermittelt sind, gelten erst dann als angenommen, wenn die Bestellung schriftlich bestätigt wurde. Dies gilt nicht bei Erfüllung einer Abnahmeverpflichtung. Der Lieferant haftet nicht für Fehler und Mängel die ihre Ursache in Unterlagen unklaren oder mündlichen Angaben des Bestellers haben.
4. Preise
Die Preisliste beinhaltet lediglich empfohlene Endpreise ohne Mehrwertsteuer. Die Preise gelten jeweils ab Werk zzgl. Versandkosten, ferner zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, ist der Lieferant berechtigt, Erhöhungen von Material und/oder Lohnkosten bis zu 10% an den Abnehmer weiterzugeben. Eine umfangreiche Erhöhung berechtigt den Abnehmer zur Aufhebung des Vertrages.
Für Sonderanfertigungen gilt die Verpflichtung von HCT, den Kunden direkt oder über seinen Vertriebspartner darauf hinzuweisen, falls nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen erforderlich werden. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, die nach Aufwand berechnet werden.
5. Zahlungen
Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum, wenn nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist HCT berechtigt, ohne weitere Ankündigung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Leitzins der europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Kommt der Zahlungspflichtige in Verzug, ist HCT darüber hinaus berechtigt, Zahlungen sofort fällig zu stellen und zwar hinsichtlich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
6. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Fälle höherer Gewalt, zu denen auch Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse zu zählen sind, entbinden HCT von der Einhaltung der Lieferfrist. HCT ist verpflichtet in solchen Fällen den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Für diesen Fall der Aufhebung der Lieferfrist steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Abnahme
Die Abnahme erfolgt ungeachtet der Ziff. 6 mit der Übergabe an den Empfänger. Für Sonderanfertigungen gilt die Abnahme innerhalb von einer Woche (7 Kalendertage) als erfolgt.
8. Widerrufsrecht für Kaufleute (Händler, Unternehmer)
Warenrücknahme / Wiedereinlagerungsgebühr für Kaufleute (Händler, Unternehmer)
a) Waren werden - ohne Anerkenntnis unserer rechtlichen Verpflichtung - nur bei triftigen Gründen innerhalb von 10 Tagen ab Kauf gegen Vorlage einer Kopie der Rechnung/Lieferschein zurückgenommen. Unsere Mängelhaftung bleibt unberührt.
b) In Betracht kommt nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelt.
c) Gegen Rückgabe der Ware erhält der Nutzer, sofern er Kaufmann ist, eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, welche vom Gutschriftsbetrag abgezogen wird. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 15% des Werts der zurückgenommenen Ware. Bei Elektronikbauteilen wird eine Prüfgebühr von 60,00 € erhoben. Bei Falschlieferungen u.ä. seitens HCT wird eine Wiedereinlagerungsgebühr nicht erhoben.
9. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist zur sofortigen Untersuchung des Liefergegenstandes verpflichtet. Etwaige Mängel sind binnen 2 Werktagen (48 Stunden) an HCT mitzuteilen.
Eine spätere Mitteilung offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen. Bei Sonderanfertigungen ist nach der Abnahme eine Geltendmachung offensichtlicher Mängel ausgeschlossen, auch wenn sie sich beim Betrieb des Gerätes ergeben. Jedweder Eingriff Dritter in die geleisteten Geräte schließt die Gewährleistung aus. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gewährleistungsfristen Scheuersaugmaschinen (Außer TURNADO 38) und RF 40:
10 Jahre: Alle Edelstahlchassis; 5 Jahre: Alle Kunststoff-, Aluminium und Edelstahltanks; 2 Jahre oder max. 1400 Betriebsstd.: Flexmembranwand, Fahrantriebsmotor; 1 Jahr oder max. 700 Betriebsstd.: Bürstenmotoren, Saugmotoren, Flügelmotoren und Pumpen. Alle Produktmodelle haben eine 1 jährige Gewährleistung auf: Bürstenköpfe, Reinigungsköpfe, elektronische Touch Pads, Elektronik Boards, Batterien, Ladegeräte und RF 40 Sauger. Gewährleistungsfristen Kehrsaugmaschinen und VARIOCLEAN: Die Gewährleistung auf alle Teile beträgt 1 Jahr.
TURNADO 38:
Die Gewährleistungsfrist für alle Teile beträgt 6 Monate.
Gewährleistungsausnahmen:
Transportschäden; Missbrauch bzw. Fehlbenutzung (dies beinhaltet den Gebrauch von nicht zulässigen oder aggressiven Chemikalien bzw. die Benutzung von Materialien welche nicht für die Maschine zugelassen sind); bei mangelnder Pflege und Wartung; Benutzung von Batterien und Ladegeräten welche nicht durch HCT geprüft und freigegeben wurden; Alle Verschleißteile wie Bürsten, Walzen, Filter, Gleiter, Sauglippen etc..
Der Lieferant ist berechtigt, mindestens zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen, bevor im Übrigen die gesetzlichen Ansprüche zum Zuge kommen.
10. Schadensersatz
Die Haftung von HCT richtet sich ausschließlich nach diesen AGB. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung/-handlung von HCT.
11. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HCT. Bestimmungsgemäße Verwendung (Weiterveräußerung oder Benutzung) der Liefergegenstände ist gestattet, wobei sich der Eigentumsvorbehalt fortsetzt, am Verkaufserlös oder am Entgelt für Dienstleistungen in dem Maße, in dem die Eigentumsrechte durch die Nutzung geschmälert werden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist HCT zur Rücknahme der Liefergegenstände berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Augrund des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch den Eigentumsvorbehalt in anderer Weise beeinträchtigen. HCT ist unverzüglich von Verfügungen Dritter zu verständigen.
12. Sonstiges
a) Im Falle von Direktlieferungen durch HCT an den Endabnehmer gelten die AGB entsprechend. In diesem Fall ist HCT berechtigt, die sich aus den AGB ergebenden Rechte des Kunden durch seinen Vertriebslizenzpartner in dem entsprechenden Gebiet durchführen zu lassen. Der Kunde hat dies als Erfüllungsort durch HCT gelten zu lassen.
b) Der Mindestauftragswert für Endabnehmer beträgt 50,-- € netto. Für Aufträge unter dem Mindestauftragswert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,00 € zzgl. MwSt.
c) Erfüllungsort ist Prien am Chiemsee.
Stand: 01/2011
